„Wohnungsbau-Turbo“ - Revolution im Planungsrecht?

Die neue Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz (SPD), kündigte in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit einen Gesetzentwurf zur Einführung eines „Wohnungsbau-Turbos“ an.

Mit diesem sollen Kommunen in die Lage versetzt werden Bauprojekte schneller durchzusetzen. Zudem soll das Volumen der Städtebauförderung verdoppelt werden. Ministerin Hubertz sprach sich auch für eine Verlängerung der Mietpreisbremse und mehr sozialen Wohnungsbau aus.

Die Grundsätze ihrer Politik fasste Hubertz in drei Begriffen zusammen: Tempo, Technologie und Toleranz. Dies bedeutet, dass Genehmigungsverfahren nicht länger als der eigentliche Bau dauern dürften. Technologisch sprach sich die Ministerin für serielles Bauen, die Nutzung von 3D-Druck und für die stärkere Verwendung von Holz, auch im Hochhausbau, aus. Das Bauen im eigenen Hinterhof abzulehnen ginge, laut Frau Hubertz, nicht mehr. Vielmehr müsse es in großem Umfang zur Ausweisung von Bauland, zu Aufstockungen und Nachverdichtungen kommen.

Der geplante § 246e BauGB ist eine kleine Revolution des Bauplanungsrechts. Zukünftig soll es bei Wohnbauprojekten nicht mehr erforderlich sein, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Ein bestehender Bebauungsplan muss selbst dann nicht mehr geändert werden, wenn er eine Wohnnutzung ausschließt. Hält man sich vor Augen, dass Bebauungsplanverfahren in der Regel 5 - 8 Jahre dauern, kann dies tatsächlich zu einer erheblichen Beschleunigung führen.

Sollte der § 246e BauGB in Kraft treten, ist davon auszugehen, dass bei fast allen Wohnbauvorhaben eine schnelle Genehmigung über den „Wohnungsbau-Turbo“ beantragt wird. Allerdings weiß dann niemand genau, wie dieser Paragraph konkret umgesetzt werden kann. Die Genehmigungsbehörden werden hier juristisches Neuland betreten, da die Regelung mit alten Grundsätzen des Bebauungsplanrechts bricht.

Es scheint daher realistisch, dass es auf dem Weg dorthin zu einem „Bebauungsplanverfahren light“ kommt, um zu gewährleisten, dass bspw. der Schall- und Umweltschutz dort entsprechend berücksichtigt wird.

Linda Luk

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