Wesentliche Änderungen von der HOAI 2021 zur erwarteten HOAI 2026
Die Novellierung der HOAI geht in die finale Runde und wird große Veränderungen beinhalten. Ingenieure und Architekten dürfen sich auf spürbare Honoraranpassungen, neue Leistungsbilder und klare Regeln bei Sanierung, Nachhaltigkeit und Digitalisierung einstellen.
Verantwortlich für die Novellierung der HOAI ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz (BMWK). Hierbei arbeitet es eng mit verschiedenen Verbänden, Architekten, Ingenieurkammern und Expert:Innen zusammen. Daneben sind auch die Bundesländer und die Europäische Kommission mit eingebunden, da die HOAI nicht nur nationale, sondern auch EU-rechtliche Vorgaben erfüllen muss.
Durch die vorgezogene Bundestagswahl hat sich der Zeitplan zur Novellierung der HOAI verzögert. Derzeit wird sie im Frühjahr / Sommer 2026 erwartet.
Hier ein Überblick der wichtigsten Änderungen, welche die HOAI-Novelle mit sich bringen wird:
1. Anpassung der Honorartafeln an die aktuelle Marktlage
Die geplanten Anpassungen sollen den realen Planungsaufwand besser abbilden. Insbesondere bei Sanierungen, Umbauten oder komplexen Projekten
Die Entwicklung der Baukosten und der Kosten in den Planungsbüros sollen ebenso berücksichtigt werden wie die veränderten technischen und rechtlichen Anforderungen
Bedeutung für die Planungsbüros:
Höhere Honorare ermöglichen eine wirtschaftlich tragfähige Projektarbeit
Stärkung der Argumentationsbasis, sodass der Wert der Planung gestärkt wird
Klarere und transparentere Kalkulation von Angeboten und Verträgen
2. Sanierungen und Umbauten – Bestand wird honoriert
Künftig soll die mitzuverarbeitende Bausubstanz bei der Honorierung ausdrücklich berücksichtigt werden
Ermittelt soll diese werden nach Menge, Kosten, Kennwert und Abminderungsfaktoren
Alternativ ist eine pauschale Erhöhung der anrechenbaren Kosten vertraglich möglich
Bedeutung für die Planungsbüros:
Umbauten im Bestand werden besser kalkulierbar und wirtschaftlich attraktiver
Die Komplexität dieser Projekte wird endlich anerkannt - auch gegenüber dem Auftraggeber
Reduktion von unbezahltem Mehraufwand und Quersubventionierung
3. Neues Leistungsbild: der „Städtebauliche Entwurf“
Erfasst konkret die Arbeit an Quartieren, Stadträumen und Strukturkonzepten
Klare Abgrenzung zur Objektplanung
Bedeutung für die Planungsbüros:
Städtebauliche Leistungen lassen sich strukturiert anbieten und abrechnen
Weniger vertragliche Unklarheiten durch klare Leistungsphasen und definierte Inhalte
Auch kleinere Büros erhalten Zugang zu Bauvorhaben, welche oft unter Wert bearbeitet wurden
4. Nachhaltigkeit und BIM werden integraler Bestandteil
Die Planung muss digital, ressourcenschonend und gesamtheitlich gedacht werden
BIM und Nachhaltigkeitsleistungen sind nicht länger Zusatz, sondern sollen ein natürlicher Bestandteil von Planungsprozessen werden
Bedeutung für die Planungsbüros:
Der Mehraufwand kann gezielter kalkuliert und abgerechnet werden
Nachhaltigkeit wird wirtschaftlich tragfähiger in Projekte integriert
Die neuen Standards fördern die methodische Weiterentwicklung
5. Überarbeitete Leistungsbilder und strukturelle Änderungen
Neue Grundleistungen, aktualisierte Leistungsphasen
Anpassung an den BGB-Vertragsrahmen, Neue Projekttypen (bspw. „Tragwerk Fassade“)
Normgerechte Kostengliederung, d.h. die Bezugnahme auf die aktuelle DIN 276 wird verbindlich
Bedeutung für die Planungsbüros:
Angebote und Verträge müssen auf neue Leistungsbilder abgestimmt werden
Fachplanungen werden stärker reglementiern
Die HOAI als „Werkzeug“ zur besseren Projektsteuerung und Qualitätssicherung
Die neue Fassung der HOAI wird nicht nur die rechtliche Grundlage für die Honorarberechnung verändern. Vielmehr betrifft sie ganz konkret die
Angebotsgestaltung
Projektkalkulation
Vertragsverhandlungen und
Interne Prozesse der Ingenieurbüros