Das Aus für das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) – wird der Wärmemarkt nun grundlegend verändert?
Was ändert sich?
Im Zentrum der „Reform“ steht, dass neu angeschaffte Heizanlagen nicht mehr verpflichtend mit mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies beinhaltet auch die bisher vorgesehene Bestimmung, dass ab 2045 sämtliche Heizsysteme nur noch mit umweltfreundlicher Energie laufen dürfen. Öl- und Gasheizungen dürfen somit bis über das Jahr 2045 installiert werden.
Welche Vorgaben gibt es?
Es wird eine verpflichtende Quote für Energieträger in gasförmiger oder flüssiger Form geben. Wie hoch die Anteile an erneuerbaren Energien darin ausfallen werden, ist bislang noch unklar. Auch für Energieversorger soll es im Lauf des übernächsten Jahres eine Quotenregelung geben. Laut Fachkreisen sollen dort jedoch nur maximal 1% aus erneuerbaren Energien stammen. Daneben sind für neu erworbene Gas- und Ölheizungen ab dem Jahre 2029 sog. Beimischungen geplant. Diese sollen mit einem Anteil von 10% Bioöl oder Biogas betrieben werden. Diese Anteile sollen bis zum Jahr 2040 sukzessive erhöht werden.
Was passiert mit den staatlichen Förderungen?
Mindestens bis zum Jahr 2029 bleiben die vom Staat gewährten Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen garantiert. Es soll jedoch die Beratungspflicht vor dem Einbau entfallen. Kunden müssen sich daher eigenständiger zu diesem Thema informieren. Positiv ist in jedem Falle aber die Reduktion von gesetzlichen Vorgaben.
Bedeutung für den Verbraucher:
Zunächst einmal erweitern die Vorhaben der Bundesregierung die Wahlfreiheit der Konsumenten, da die klassischen Öl- oder Gasheizungen zulässig bleiben.
Allerdings wird mittel- bis langfristig der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigen. Nimmt man an, dass im Schnitt eine neue Heizung für die nächsten 20 – 25 Jahre angeschafft wird, sollte man daher neben den reinen Investitionskosten, auch mögliche Preisentwicklungen (CO2, Beimischungen etc.) und politische Entwicklungen, in seine Überlegungen bei der Wahl der neuen Heizung miteinbeziehen. Das Thema wird somit nicht weniger komplex…
Ab März 2026 könnte das Kabinett über das Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden. Eine Zustimmung des Bundesrates wäre ebenfalls erforderlich zum in Kraft treten des Gesetzes. Erst mit der Vorlage des konkreten Gesetzesentwurfs wird sich zeigen, ob es ein Mehr an Planungssicherheit für Verbraucher - sowie die gesamte Branche – bringt.