„Erstmals wird es günstiger, mit Strom zu heizen als mit Erdgas.“

Power-to-Heat ist die Lösung! Möglich wird dies durch eine Neuerung im Energiewirtschaftsgesetz. Ab Oktober 2024 tritt § 31k in Kraft, der besagt, dass überschüssiger Strom künftig nicht mehr abgeregelt wird, sondern idealerweise in einem Elektrolyseur oder einer-Power-to-Heat-Anlage genutzt werden soll. Aus Wärme wird nunmehr Strom erzeugt, was einer Win-win-win-Situation gleichkommt, denn:

  1. Die Kosten der Wärmeerzeugung sinken.

  2. Das Stromnetz wird entlastet und

  3. Der Erdgasverbrauch wird reduziert

Innovative Lösungen, wie bestehende Gaskessel mit Tauchsiedern und digitalen Mess- und Steuermodulen zu verknüpfen, ermöglichen viertelstundengenaue Einsetzbarkeit dieser Anlagen und gleichzeitig eine Bilanzierbarkeit gegenüber dem Netzbetreiber.
Handelt sich um eine nach § 31k EnWG definierte Entlastungsregion (wie bspw. Hamburg), fallen für den dort genutzten Überschussstrom keine Netzkosten an.
Ebenfalls interessant ist diese Technologie für Gebäude, die sich nicht umfassend energetisch sanieren lassen oder unter Denkmalschutz stehen.

Linda Luk

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Zwei Milliarden Euro für die Dekarbonisierung der Industrie

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Heizungsausfall: Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)