iSFP-Bonus

Wer ab 2021 eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit anschließender Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) für Wohngebäude durchführen lässt und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung. Für den Tausch einer Ölheizung bekommt man mit dem iSFP-Bonus einen Zuschuss bis zu 50%.

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, wird ein iSFP-Bonus gewährt, wenn eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung das Ergebnis eines individuellen Sanierungsfahrplanes („iSFP“) ist.

In der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Dezember 2020 wird diese unter 8.4.2 „Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)“ wie folgt beschrieben:

„Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus)“

Dies ist der sogenannte iSFP-Bonus, der die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung nochmal deutlich attraktiver macht. 

Linda Luk

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Bundesförderung für effiziente Gebäude

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01.11.2020 | Das neue GEG tritt in Kraft!