01.11.2020 | Das neue GEG tritt in Kraft!
Es war ein langer Weg, bis das neue Gebäudeenergiegesetz den Bundesrat passieren konnte und nun zum 01.11.2020 in Kraft tritt.
Ab jetzt löst das GEG 2020 die folgenden bisherigen Regeln ab:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 / ab 2016), das EnergieEinsparungsGesetz (EnEG 2013) und das Erneuerbare-Energien-WärmeGesetz (EEWärmeG 2011).
Was bedeutet das für aktuelle Bauprojekte?
Bei bereits laufenden Bauprojekte
Wenn ein Bauvorhaben bereits genehmigt ist, ändert sich nichts für seine Planung und Ausführung. Es gelten weiterhin die bisherigen Regeln der parallel laufenden EnEV 2014, EnEV ab 2016, EnEG 2013 und EEWärmeG 2011.
Maßgeblich ist das Datum, an dem der Bauherr den Bauantrag eingereicht, die Anzeige erstattet oder bei nicht genehmigungs- und anzeigenpflichtigen Bauprojekten, mit der Ausführung begonnen hat. Diejenigen Energiesparregeln, die an diesem Tag in Kraft waren, gelten weiterhin für das Bauprojekt.
Bauprojekte mit neuem Bauantrag
- Bauantrag ist am 01.11. 2020 noch nicht genehmigt:
In dieser Situation können Sie als Bauherr für Ihr Projekt fordern, dass es gemäß den Anforderungen des GEG 2020 geprüft und genehmigt wird. Dafür müssen aber auch die Architekten, bzw. Planer das Projekt nach den neuen Regeln des GEG 2020 geplant und die Nachweise entsprechend geführt haben.
- Bauantrag am 01.11. 2020 oder später:
Es gelten die Regeln des neuen GebäudeEnergieGesetzes (GEG 2020).