Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)
Mit dem Ziel mittelfristige Maßnahmen zum Energiesparen zu erreichen tritt ab dem 01.10.2022 das EnSimiMaV für vorerst zwei Jahre in Kraft.
Die Verordnung betrifft öffentliche, private und Firmengebäude und sieht vor:
EIne jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen werden verpflichtend. Hierbei sind die Anlagen bspw. auf die Betrieb mit niedrigeren Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nachtstunden zu überprüfen.
Der hydraulische Abgleich wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas verpflichtend.
Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.