Das Gebäudeenergiegesetz wurde im Bundestag verabschiedet, es tritt 2024 in Kraft.
Gemäß dem Beschluss des Heizungsgesetzes durch den Bundestag, gilt ab dem 01.01.2024 die Anforderung, dass neu installierte Heizungsanlagen (in Neubauten und Bestandsimmobilien, sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude) einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie nutzen muss. Bestehende Heizsysteme bleiben hingegen von dem Gesetz unberührt. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Die Vorschriften des GEG gelten ab dem Jahr 2024 zunächst ausschließlich für Neubauten. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, welche stärker sozial ausgerichtet ist. Für bestehende Gebäude wird der Schlüssel zur Umstellung in einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung liegen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird diese Planung ab 2026 verfügbar sein, während sie für die übrigen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ab 2028 eingeführt wird. Einige Gemeinden haben die Wärmeplanungen bereits umgesetzt.
Wer auf eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, hat dabei mehrere technologische Möglichkeiten. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
Anschluss an ein Wärmenetz
elektrische Wärmepumpe
Stromdirektheizung
Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
Heizung auf der Basis von Solarthermie
Unter bestimmten Bedingungen: sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)