Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen
Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die novellierte Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kraft getreten. Ab 2. April 2021 können Anträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden.
Was hat sich geändert?
Überblick zu den wesentlichen Änderungen:
Die Berechtigung zur Antragsstellung wurde erweitert. Antragsberechtigt sind jetzt beispielsweise auch ausgewählte private Einrichtungen ( z.B. Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen).
Statt bisher 40 % können nun bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der maximal mögliche Förderbetrag wurde von 100.000 € auf 200.000 € pro bestehender RLT-Anlage erhöht.
Die Förderung weiterer technischer Maßnahmen wurde ermöglicht. Beispielsweise ist nun auch die Nachrüstung einer Anlage zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung förderfähig. Eine ausführliche Darstellung der förderfähigen Maßnahmen können Sie dem technischen Merkblatt entnehmen.
Die Erweiterung einer bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume ist nun ebenfalls förderfähig.
Es können Maßnahmen an zentralen und dezentralen stationären Bestandsanlagen gefördert werden, die festmontiert und mit einem im Gebäude installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Mindestens einer der an die RLT-Anlage angeschlossenen Räume muss mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgt werden.
Es können Beihilfen auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 beantragt werden.
Art und Höhe der Förderung
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro pro RLT-Anlage.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm und zur Antragsberechtigung finden Sie unter