BEG-Förderung der KfW vorläufig gestoppt
Stand: 26. Januar 2022
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Es können aktuell keine Anträge für Kredite und Zuschüsse gestellt werden.
Das bedeutet für Sie:
Die Beantragung von Förderkrediten oder Förderzuschüssen aus dem BEG-Programm bei der KfW ist vorerst nicht mehr möglich.
Das gilt für alle drei KfW-Programmbereiche: „Effizienzhaus“ (Programmnummer 261), „Einzelmaßnahmen“ (262) sowie der Zuschuss „Effizienzhaus“ (461). Aktuell gibt es noch keine Informationen dazu, wann und in welcher Form die Förderung wieder angeboten wird. Wie mit bereits eingegangenen, aber noch nicht genehmigten Anträgen umgegangen wird, ist derzeit noch nicht klar. Möglicherweise wird hierfür ein eigenes Darlehensprogramm aufgelegt werden.
Wer energetische Einzelmaßnahmen wie etwa die Erneuerung der Heizung, die Dämmung der Dachflächen etc. umsetzen möchte, kann erst einmal aufatmen. Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen, der nicht von der KfW, sondern vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeboten wird, ist vom BEG-Programmstopp nicht betroffen.